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Bürgerinitiative Gerthe West – So nicht!
1
Dr. Ursula Henke
Dreihügelstrasse 20b
44805 Bochum bohiltrop@gmail.com
Bochum, 20.02.2019
RVR Referat 15 Postfach 103264
45032 Essen
– per email regionalplanung@rvr.ruhr –
Eingabe zum formellen Beteiligungsverfahren zum Entwurf des Regionalplan Ruhr
hier: Bochum-Gerthe/Hiltrop, ehemalige Westumgehung, Sodingerstraße ASB 3-2, zzgl. bestehende Freiflächen zwischen Gerther Heide und Hiltroper Heide und Kirche/Krankenhaus, zzgl. Kirmesplatz (Fläche zwischen Castroper Hellweg, Gerther Dahl, Dreihügelstrasse und Hiltroper Heide), s. Grafik RPRuhr Blatt 15
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Bürgerinitiative Gerthe West – So nicht! hat sich zum Ziel gesetzt, das Gebiet der ehemaligen Westumgehung als durchgehenden Grüngürtel zu erhalten. Mehr als 3.600 Bürger und Bürgerinnen haben sich mit ihrer Unterschrift deutlich gegen eine Bebauung des Gebietes ausgesprochen. Die Bürgerinitiative nimmt stellvertretend für diese Bürgerinnen und Bürger zum vorliegenden Entwurf des Regionalplan Ruhr, in dem die Fläche der ehemaligen Westumgehung als „Allgemeine Siedlungsfläche“ (ASB) eingezeichnet ist, wie folgt Stellung:
Nach detaillierter Durchsicht der Ziele und Grundsätze der zurzeit gültigen Landesentwicklungsplanung, zuletzt geändert am 24.05.2016, sehen wir in einer Umnutzung
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des Gebietes der ehemaligen Westumgehung erhebliche Verstöße gegen Ziele und Grundsätze der Landesentwicklungsplanung des Landes NRW und damit erhebliche Beeinträchtigungen für die Anwohnerinnen und Anwohner. Angesichts der prognostizierten negativen Bevölkerungsentwicklung in Bochum bis 2034 (vgl. ruhrFIS 2016, 13) ist ein zusätzlicher ASB nicht erforderlich.
Anhand der Themen
A) Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt, Landschaft
B) Boden
C) Luft
D) Klima
E) Mensch, Gesundheit, Bevölkerung
werden die Verstöße und Widersprüche dargelegt und begründet (hierzu Anlage 1)
Wir halten die Ausweisung als ASB für unvereinbar mit den Zielen des LEPs und des Regionalplanes Ruhr, wie oben aufgeführt. In Anbetracht der klimatischen Veränderungen, der Abnahme ökologischer Ausgleichsflächen und Landschaftsschutzgebiete, den aktuellen sozialen Herausforderungen mit bestehenden sozialen Ungleichheiten innerhalb der Bochumer Stadtteile und einer bereits bestehenden hohen Verkehrsbelastung erscheint das geplante Vorgehen der „konkreten Auseinandersetzung mit den voraussichtlichen Auswirkungen der Schutzgüter auf der Ebene der Bauleitung“ als äußerst kritisch.
Das Gebiet der ehemaligen Westumgehung ist ein durchgängiges Grüngebiet, das z.B. als Wander- und Radweg zwischen dem NSG Gysenberg und dem LSG Hiltroper Volkspark zur grüneren Zukunft des Bochumer Nordens beitragen kann.
Die Bürgerinitiative Gerthe West – So nicht! legt Einspruch gegen die geplante Umwandlung der hier bezeichneten Flächen in eine neue ASB-Fläche ein.
Wir fordern den Regionalverband Ruhr auf, die Pläne zur Einstufung des Gebietes der ehemaligen Westumgehung im Regionalplan Ruhr als „Allgemeine Siedlungsfläche“ aufgrund der im Folgenden aufgeführten Verstöße gegen die Landesentwicklungsplanung und den Regionalplan Ruhr (Entwurf) zurückzunehmen und das gesamte Gebiet als Freifläche (AFAB) zu erhalten und in den Verbund der regionalen Grünzüge einzugliedern.
Mit freundlichen Grüßen
Bürgerinitiative Gerthe West – So nicht!
(Farina Berger, Stefan Berger, Dr. Frank Fuerbeth, Dr. Gerhard Henke, Dr. Ursula Henke, Ralf Knof, Carsten Krinke, Dr. Ute Naumann, Dr. Roland Rupieper, Sabine Schemmann)
Anlagen
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Anlage 1
Im Rahmen der Feststellungen des zurzeit noch gültigen Regionalflächennutzungsplans der Städteregion Ruhr vom 03.05.2010 für die (ehemalige) Planung der Westumgehung wurde ein Umweltgutachten erstellt, Regionalflächennutzungsplan, Anlage 2, Steckbrief Umweltprüfung Einzelflächen, der als Rahmen für den Einspruch dient.
Die o.g. Verstöße werden mit Bezug auf folgende Nichteinhaltung der nachfolgend genannten relevanten Planungsprämissen dargelegt:
1. Anlage 2 des RFNP, 2. Steckbrief Umweltprüfung BO-43, S. 136–143 (fett gesetzt) zitiert als RFNP
2. Landesentwicklungsplan hinsichtlich der Ziele und Grundsätze:
2-3 Siedlungsraum und Freiraum
3-1 Kulturlandschaften
6.1-1 Flächensparende und bedarfsgerechte Siedlungsentwicklung
6.1-2 Leitbild „flächensparende Siedlungsentwicklung“
7.1-1 Grundsatz Freiraumschutz
7.1-5 Grünzüge
7.2-1 Landesweiter Biotopverbund
7.2-2 Gebiete für den Schutz der Natur
zitiert als LEP
3. Regionalplan Ruhr (Entwurf) zitiert als RPRuhr
4. Ergänzende Kommentierung – kursiv gesetzt
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A) Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt Landschaft
„Die Planung widerspricht den Ziele(n) des Landschaftsplanes erheblich.“ (RFNP S. 137)
Tiere: Im gesamten Gebiet der ehemaligen Westumgehung sind Fledermäuse. Deutschland ist dem EUROBATS-Abkommen von 37 Staaten beigetreten, welche sich dazu verpflichtet haben, die 45 europäischen Fledermausarten zu schützen. In Deutschland wurde der Schutz der Anhang IV-Arten in das Bundesnaturschutzgesetz als „streng geschützte Arten“ übernommen. Neben dem direkten Tötungsverbot dürfen auch ihre „Lebensstätten“ nicht beschädigt oder zerstört werden.
Das trifft auf Fledermäuse, aber auch auf Eulen/Käuze, Mäusebussarde und andere Greifvögel zu, deren Habitate ebenfalls im Gebiet der ehemaligen Westumgehung liegen. Zeugenaussagen und Fotobeweise liegen vor.
Dreihügelstrasse, 44805 Bochum, Foto: F. Skibba
„Rückgänge von Artengruppen wie Schmetterlingen, Wildbienen und Nachtfaltern gehen einhergehen mit den drastischen Biomasseverlusten bei Fluginsekten. Dies betrifft nicht nur seltene und gefährdete Arten, sondern die gesamte Welt der Insekten.“ (NABU 2017) Insbesondere das Gebiet östlich der Gerther Heide und nördlich der Hiltroper Heide einschl. der Wildnis für Kinder ist als Grünzug zu erhalten, um diesem Insektensterben etwas entgegenzusetzen.
Biotopverbund
„Die Durchgängigkeit des Biotopverbundes wird deutlich reduziert, dies widerspricht den Zielen der Biotopverbundplanung.“ (RFNP S. 138)
LEP 7.2-1 Landesweiter Biotopverbund
„Landesweit sind ausreichend große Lebensräume mit einer Vielfalt von Lebensgemeinschaften und landschaftstypischen Biotopen zu sichern und zu entwickeln, um die biologische Vielfalt zu erhalten. Sie sind funktional zu einem übergreifenden Biotopverbundsystem zu vernetzen. Dabei ist auch der grenzüberschreitende Biotopverbund zu gewährleisten.“ (S. 64)
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7.2-2 Gebiete für den Schutz der Natur
„Die im LEP zeichnerisch festgelegten Gebiete für den Schutz der Natur sind für den landesweiten Biotopverbund zu sichern und in den Regionalplänen über die Festlegung von Bereichen zum Schutz der Natur zu konkretisieren. Die Bereiche zum Schutz der Natur sind durch Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege zu erhalten und zu entwickeln.“ (S.64)
Regionalplan Ruhr – 4. Klimaschutz und Klimaanpassung
„Vorsorge für die Erhaltung und Stärkung der Biodiversität, indem Vorranggebiete des Naturschutzes gesichert werden und ein Biotopverbundsystem geschaffen wird, das vielfältige Biotoptypen umfasst und so eine Anpassung der Arten an veränderte Klimabedingungen ermöglicht.“
Ökologisches Potential
„Das Vorhaben wird das Potential des Gesamtraumes erheblich mindern. Die betroffene Fläche wird bei Realisierung für den Biotop- und Artenschutz keine Bedeutung mehr haben.“ (RFNPS. 138)
LEP 7.1-5 Grünzüge
„Zur siedlungsräumlichen Gliederung sind in den Regionalplänen regionale Grünzüge als Vorranggebiete festzulegen. Sie sind auch als
– siedlungsnahe Freiflächen für freiraumorientierte Erholungs-, Sport- und Freizeitnutzungen,
– Biotopverbindungen und
– in ihren klimatischen und lufthygienischen Funktionen zu erhalten und zu entwickeln.“ (S. 59)
„Regionale Grünzüge sind im Hinblick auf ihre freiraum- und siedlungsbezogenen Funktionen vor einer siedlungsräumlichen Inanspruchnahme zu schützen.“ (S. 60)
„In den Regionalplänen sind besonders in verdichteten Räumen regionale Grünzüge festzulegen, um das Zusammenwachsen von Siedlungsbereichen zu vermeiden und siedlungsnahe Flächen für Erholung, Sport und Freizeit, lufthygienische und klimatische Ausgleichswirkungen, eine Vernetzung von Biotopen, die Landwirtschaft sowie für andere Freiraumfunktionen zu sichern und zu entwickeln. … Dazu gehören insbesondere die Grünzüge in den stärker verdichteten Räumen der Rheinschiene und des Ruhrgebietes.“ (63)
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Regionalplan Ruhr 2.2 Regionale Grünzüge
I. Vorgaben des ROG und des LEP Gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 2 ROG ist “ein großräumig übergreifendes, ökologisch wirksames Freiraumverbundsystem zu schaffen. Die weitere Zerschneidung der freien Landschaft und von Waldflächen ist dabei so weit wie möglich zu vermeiden. Die Flächeninanspruchnahme ist zu begrenzen.“
Flächenbedarf – Bewertung (Quelle Stadt Bochum)
Das gelb eingezeichnete Gebiet (s. o.) zeigt, dass die geplante Ausweisung als ASB die ökologisch wichtige Grünverbindung (NSG Gysenberg, LSG -4409-049/050, Hiltroper Volkspark) zwischen ökologisch wichtigen Grüngebieten (s.u.) in einem Siedlungsgebiet zerstören würde, wodurch die freiraum- und siedlungsbezogenen Funktionen verlorengehen. Der Biotopverbund/Grünzug sorgt für die Anbindung bzw. ist Bestandteil des wichtigen regionalen Grünzugs im
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Bereich Herne, Castrop-Rauxel und des Bochumer Nordostens.
Einordnung der ASB in den regionalen Grünzug (gemäß RPR Ruhr Erläuterungskarte 05 Regionale Grünzüge)
Die Zerstörung eines Grünzuges widerspricht den Zielen des Regionalplanes Ruhr und dem LEP. Ersatzflächen stehen in der näheren Umgebung zur Entwicklung nicht zur Verfügung. Auch mit Blick auf das weiter unten aufgeführte Klimakonfliktpotenzial wäre diese Fläche aus ökologischen Gründen entsprechend qualitativ sogar weiter aufzuwerten.
Kulisse Masterplan Bochum Freiraum
„Durch die Planung wird der Freiraumverbund weiter zerschnitten. Die Möglichkeit, insbesondere die Fläche östlich der Gerther Heide an den Freiraumverbund anzubinden, entfällt.“ (RFNP S. 138)
Regionalplan Ruhr G 2.1-4 Ortsränder gestalten Grundsatz 2.1-4 richtet sich sowohl an die Bauleit- wie auch die Landschaftsplanung. Er wirkt auf die Ortsrandstrukturen hin, die so gestaltet werden sollen, dass die Erlebniswirksamkeit i.S. des Landschaftsbildes siedlungsnaher Freiräume erhöht wird.
Landschafts-bild:
AusstattungSichtbeziehung: Mittel
Gesamtraum wird geprägt von bäuerlicher
„Das Landschaftsbild wird durch die Zerschneidung erheblich beeinträchtigt.“ (RFNP S. 138)
Regionalplan Ruhr G 2.1-4 Ortsränder gestalten Grundsatz 2.1-4 richtet sich sowohl an die Bauleit- wie auch die Landschaftsplanung. Er wirkt auf die Ortsrandstrukturen hin, die so gestaltet werden sollen, dass die Erlebniswirksamkeit i.S. des Landschaftsbildes siedlungsnaher Freiräume erhöht wird.
ausgewiesene ASB-Fläche
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Kulturlandschaft, tlw.
offener Landschafts-raum
Gerthe und Hiltrop zeichnen sich durch einen Ortskern aus, der vor allem durch die Bebauung während der Zechenzeit sowie nach dem Zweiten Weltkrieg geprägt ist. Die Ortsränder von Hiltrop und Gerthe verfügen derzeit über einen fließenden Übergang von Bebauung zur Natur, vor allem im Bereich des Sodinger Feldes, wo sich das bereits erwähnte LSG und auf Herner Seite dann das NSG Gysenberg anschließen.
Eine Verdichtung der Bebauung durch eine Ausdehnung der ASB-Fläche vermindert die Erlebniswirksamkeit der vorhandenen Ortsstrukturen, des Ortsrandes sowie des Landschaftsbildes (Übergang Siedlungsbereich-Landschaft). Die Planungen lassen jegliche Konformität mit G 2.1-4 vermissen. (vgl. Regional Plan Ruhr)
Erholung:
Eignung: Hoch
Fläche ist Bestandteil eines Erholungsraumes, der aufgrund seiner Größe von Bedeutung für die siedlungsnahe Erholung ist.
Insbesondere die Fläche östlich der Gerther Heide ist ein wichtiges Bindeglied zwischen dem Erholungsraum Gysenberg
und Volkspark Hiltrop. Nutzung: intensiv
„Die Planung wird die Erholungsfunktion des Raumes und damit die Lebensqualität des Stadtteiles erheblich beeinträchtigen.“ (RFNP S. 138f.)
LEP 7.1-1 Grundsatz Freiraumschutz
„Der Freiraum soll erhalten werden; seine Nutz-, Schutz-, Erholungs- und Ausgleichsfunktionen sollen gesichert und entwickelt werden. Der Erhalt der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Freiraums ist bei allen raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen zu berücksichtigen. Dies gilt insbesondere für die Leistungen und Funktionen des Freiraums als
– Lebensraum für wildlebende Tiere und Pflanzen sowie als Entwicklungsraum biologischer Vielfalt
– Klimatischer und lufthygienischer Ausgleichsraum
– Raum mit Bodenschutzfunktionen
– Raum mit bedeutsamen wasserwirtschaftlichen Funktionen
– Raum für Land- und Forstwirtschaft
– Raum weiterer wirtschaftlicher Betätigungen des Menschen
– Raum für landschaftsorientierte und naturverträgliche Erholungs-, Sport- und Freizeitnutzungen
– Identifikationsraum und prägender Bestandteil historisch gewachsener Kulturlandschaften und −als gliedernder Raum für Siedlungs- und Verdichtungsgebiete.“ (S.59)
Gemäß Ziel 7.1-5 sind „zur siedlungsräumlichen Gliederung in den Regionalplänen regionale Grünzüge als Vorranggebiete festzulegen. Sie sind auch als siedlungsnahe Freiflächen für freiraumorientierte Erholungs-, Sport- und Freizeitnutzungen, Biotopverbindungen und in ihren klimatischen und lufthygienischen Funktionen zu erhalten und zu entwickeln.
Fazit:
„Die ökologische Wertigkeit der überplanten Fläche ist zwar nicht sehr hoch, jedoch ist der Wert der Fläche für den Biotopverbund und die Erholung von Bedeutung. Durch die Planung wird die Wohn- und Lebensqualität der betroffenen Siedlungsbereiche, insbesondere des Krankenhauses, negativ beeinträchtigt.“
(RFNP S. 139)
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B) Boden
„Abgrabung, Überbauung und Versiegelung führen zu erheblichem Verlust von natürlichen Bodenfunktionen, was zu einem möglichen Konflikt mit der Bodenschutzklausel führen kann. Möglicher Konflikt mit dem Vermeidungsgebot im Falle einer Überbauung. “ (RFNP S. 139)
Regionalplan Ruhr G 5.4-6 Niederschläge raumverträglich ableiten „In den dicht besiedelten Wohn- und Gewerbegebieten der Metropole Ruhr kann das Regenwasser kaum natürlich versickern. Der Boden ist so bebaut, dass er größere Niederschlagsmengen nicht aufnehmen kann. Starkregenereignisse treten seit einigen Jahren immer häufiger und in immer kürzeren Abständen auf.“
Die Stadt Bochum liegt jetzt schon auf Platz 9 der dicht versiegelten Städte bundesweit (vgl. Versiegelungsstudie). Die Untere Naturschutzbehörde der Stadt Bochum hat in einem Brief an den Rat der Stadt (s. Anlage 2) die Versiegelung als „besorgniserregend“ bezeichnet. Angesichts der aktuellen klimatischen Entwicklung muss der unumkehrbarer Verlust unverbauter Landschaftsräume vermieden werden.
Das Umweltministerium NRW betont dazu: „Abgrabung und Bodenversiegelung stellen die stärksten Eingriffe in den Boden dar. Erklärtes Ziel der Landesregierung ist es daher, das Instrument des Flächenrecyclings als Zukunftsaufgabe zu sehen, um dem zunehmenden Verbrauch von Freiflächen, ganz speziell der landwirtschaftlichen Nutzflächen, entgegenzusteuern.“ (Umweltministerium NRW)
Weiterhin wird die Stadt Bochum das temporäre LSG/den geschützten Landschaftsbestandteil (LSG-4409-049 und 050) im ASB aufheben. Somit kann weiterer Freiraum versiegelt werden. Bochum hat heute bereits nur einen Waldanteil von 8 % (siehe textliche Festlegungen Teil B RPR Ruhr). Mit der geplanten ASB-Fläche gehen weitere mit Wald/Bäumen bestockte Flächen verloren.
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Derzeit ausgewiesene LSG-/GLB-Flächen im Bereich des ASB (Quelle Stadt Bochum)
Die Stadt Bochum selbst stellt kein Verdichtungspotenzial im Bereich der geplanten ASB-Fläche fest. Es besteht bereits eine dichte Bebauung, wodurch bereits eine hohe Verkehrsbelastung auf den abführenden Straßen besteht, die sich durch eine weitere Bebauung bei bestehenden Kapazitäten weiter verschlechtern würde.
Das ausgewiesene Areal umfasst u.a. ca. 3,5 ha Ackerfläche.
Fazit
„Aufgrund der deutlichen Verschlechterung (Versiegelung) der Bodenfunktionen werden die Auswirkungen der Planung als erheblich eingestuft.“ (RFNP S. 140)
„Die geplante Neuversiegelung ist als erheblich einzustufen, weil mehr als 1 ha unversiegelte Fläche für die Grundwasserneubildung entfallen. Eine dezentrale Regenwasserbewirtschaftung mit Vorbehandlung ist vorzusehen.“ (RFNP S. 141)
Mit der Ausweisung des Gebietes als ASB (die gesamte zusammenhängende Freifläche beträgt 17,6 ha) würden zusätzlich ca. 9 ha neu versiegelt werden, die ebenfalls für die Grundwasserneubildung entfallen würden.
Die geplante Ausweisung als ASB würde die Problematik erheblich verschärfen.
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C) Luft
LEP
7.1-5 Grünzüge
„Sie [Regionale Grünzüge] sind auch als siedlungsnahe Freiflächen für freiraumorientierte Erholungs-, Sport- und Freizeitnutzungen, Biotopverbindungen und in ihren klimatischen und lufthygienischen Funktionen zu erhalten und zu entwickeln.“
Regionplan Ruhr – Freiraum vor weiterer Inanspruchnahme schützen Tenor des Ziels 6.1-2 des Regionalplans ist die Sicherung des Freiraums vor der Inanspruchnahme z. B. durch Verkehrsflächen. Aufgrund der Vorgaben des § 2 Abs. 2 Nr. 6 ROG ist die erstmalige Inanspruchnahme von Freiflächen für Siedlungs- und Verkehrszwecke z. B. durch die Entwicklung vorhandener Verkehrsflächen zu verringern.
„Raumstrukturen sind so zu gestalten, dass die Verkehrsbelastung verringert und zusätzlicher Verkehr vermieden wird.“ (§ 2 Abs. 2 Nr. 3 Satz 8)
Die Messwerte aus 2010 belegen eine > 40 μg/m3 durchschnittliche Belastung durch Stickoxide am Castroper Hellweg/Gerthe Zentrum. Eine Zunahme des Verkehrs auf dem Castroper Hellweg durch weitere Anwohner in dem ASB Gebiet lässt diesen Durchschnittswert inakzeptabel ansteigen.
Luftreinhalteplan Ruhrgebiet 2011, Teilplan Ost
2.2.3 Belastungskarten für Stickstoffdioxid (NO2) In Abbildung 2.2.3/1 bis Abbildung 2.2.3/3 finden sich die Belastungskarten der Städte Bochum, Dortmund und Herne für NO2. Rot dargestellt sind die Straßen mit Stickstoffdioxid (NO2)-Jahresmittelwerten > 40 μg/m3,(Grenzwert für das Jahr 2010). S. 27
https://m.bochum.de/C12571A3001D56CE/vwContentByKey/W28MQ7YM853BOLDDE/$FILE/Fortschreibung_Luftreinhalteplan.pdf
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Die Qualitätsstufe des Verkehrsablaufes (QVS) über den Castroper Hellweg ist aktuell bereits bei Stufe C-D, durch eine zusätzliche Verkehrsbelastung bei einer regionalen Bevölkerungszunahme ist hier eine deutliche Verschlechterung (Stufe E-F) zu erwarten ist.
(Verkehrskonzept, Anlage 2018/2019, I)
Gemäß dem Allgemeinen Rundschreiben Straßenbau Nr. 14/2015 des BMVI (StB11/7122.3/4-HBS-1740126) sind jedoch Verkehrsqualitätsstufen E und F nicht genehmigungsfähig!
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Eigene Darstellung der künftigen Verkehrsplanung für die betreffende ASB – Fläche
Der von der Stadt Bochum geplante Ausbau des ÖPNV an gleicher Stelle ist nicht realistisch, weil eine weitere Verdichtung der Takte der Linie 308/318 (StraBa) und der Linie 353 (Bus) in Richtung Innenstadt nicht realistisch ist. Das resultiert allein aus der derzeit schon bestehenden Stausituation im Bereich der Haltestelle Gerthe Mitte bis Sodinger Straße/Holthauser Straße im Nordosten sowie bis zur Heinrichstraße im Süden insbesondere in den Zeiten des Berufsverkehrs. Hiervon ist der ÖPNV bereits betroffen bzw. auch ein Auslöser. Die eingleisige Führung ab Gerthe Mitte führt zum Rückstau hinter der stadtauswärts fahrenden Bahn, wenn die stadteinwärts fahrende Bahn verspätet ist. Damit ist auch eine von Politik und Verwaltung vorgesehene Taktverdichtung der Linie 308/318 technisch nicht realisierbar. Ab Gerthe Mitte beträgt durch die eingleisige Trassenführung der Umlauf 8 Minuten (derzeitiger Takt zu Spitzenzeiten 10 Minuten).
Fazit
„Beeinträchtigung durch verkehrsbedingte Luftschadstoffe.“
(RFNP S. 141)
Es liegen jetzt schon erhöhte Messwerte vor, die erhebliche Beeinträchtigungen für die Anwohnenden bedeuten. Die Verkehrsbelastung würde durch einen neuen ASB erhöht und zusätzlicher Verkehr akzeptiert. Dies widerspricht § 2 Abs. 2 Nr. 3 Satz 8 des RPRuhr.
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D) Klima
Regionalplan Ruhr: Grundsatz 4-3 Klimaökologische Ausgleichsräume erhalten und entwickeln
Der Grundsatz 4-3 bezieht sich auf die Funktion des Freiraums als klimatischer und lufthygienischer Ausgleichsraum zur Erhaltung und Verbesserung luft- und klimahygienischer Verhältnisse, der bei allen Planungen und Maßnahmen berücksichtigt werden soll. Dieser Grundsatz wird durch Darstellungen der entsprechenden Flächen mit klimatischer Ausgleichsfunktion und wichtiger Luftleit- und Kaltluftbahnen ergänzt.
Schon heute hat der Grünzug, der sich von der Holthauser Straße, über die Sodinger Straße, Hiltroper Landwehr bis zum Volkspark Hiltrop erstreckt, eine wichtige Funktion für den Klimaschutz in Gerthe. Der Bereich schafft einen klimatischen Ausgleich für die sehr dichte Bebauung im Kernbereich von Gerthe und sichert die wichtige Zufuhr von frischer und kühler Luft.
Auszug aus dem Klimaanpassungskonzept der Stadt Bochum (Ausweisung Hitzeinsel Gerthe Mitte)
Legende zu Hitzeinseln (Quelle: Stadt Bochum)
Im Klimaanpassungskonzept der Ruhr-Uni Bochum für die Stadt Bochum hat ein Expertenteam der Ruhr-Universität Bochum langfristige konkrete Hinweise gegeben, wie man sich bei der Stadtplanung, Entwässerung und Grünplanung bereits jetzt auf den Klimawandel einstellen sollte. Außerdem wurde untersucht, wie man die Kanäle bei starkem Regen entlasten kann, indem das Wasser an der Oberfläche geführt und in die natürlichen Bachläufe eingeleitet wird. Auch sind die Auswirkungen von zunehmenden Starkregenereignissen in dicht bebauten Gebieten oftmals gravierender und die Schäden meist höher als außerhalb der Städte.
Schematische Darstellung ASB-Fläche
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Folgende Maßnahmen werden für den gelben und roten Bereich von Gerthe gefordert:
• Die hohe Anfälligkeit der Bevölkerung gegenüber einer klimatischen Belastung gibt diesen Gebieten die höchste Priorität für Anpassungsmaßnahmen an den Klimawandel.
• Tagsüber müssen Ausgleichsräume für die Bevölkerung geschaffen werden, z.B. Parks in Nahbereich. Unbedingt muss hier aber die nächtliche Überwärmung verringert werden.
• Einerseits kann hierzu die Verringerung der Hitzeentwicklung am Tag durch Vegetation, Verschattung und Entsiegelung erreicht werden.
• Andererseits sind Maßnahmen zur Anpassung der gesamten Stadtstruktur notwendig, damit die Zufuhr kühlerer Luft aus der Umgebung verbessert wird.
• Frischluftschneisen und Luftleitbahnen spielen für diese Gefährdungsgebiete eine wichtige Rolle. Frei- und Frischluftflächen sind zu erhalten beziehungsweise neue Frei- und Frischluftflächen zu schaffen (siehe Abbildung).
• Besonders vorteilhaft für das Lokalklima sind Luftleitbahnen. Deren Erhalt beziehungsweise Schaffung können durch die oben bereits erwähnten Darstellungen und Festsetzungen zu Frei- und Frischluftflächen im FNP und in den B-Plänen ermöglicht werden.
• Eine Möglichkeit zur Klimaanpassung in dicht bebauten, urbanen Gebieten stellt der Rückbau versiegelter Flächen dar. Dies kann durch die Festsetzung einer nicht baulichen Nutzung erfolgen (vgl. 1. Frei- und Frischluftflächen).
• Grünzüge spielen eine wichtige Rolle für die Entlastung des Wasserwegenetzes und sind weniger anfällig für Starkregenereignisse.
Die geplante Ausweisung der ASB-Fläche widerspricht den hier für Gerthe Mitte geforderten Maßnahmen mit Blick auf den Schutz des innerstädtischen Klimas. Eine lockere Verteilung von urbanem Grün ermöglicht eine Verringerung der thermischen Belastung in vielen Bereichen. Aus städteklimatischen Aspekten sind daher große (ältere) Bäume mit ausgeprägter Krone zu erhalten und ein hoher Anteil an Bäumen anzustreben. Der Anteil an Bäumen, die diese Anforderungen in dem Bereich erfüllen, ist sehr hoch (300 Stämme).
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Bäume im Bereich der ehemaligen Westumgehung
Baumart Eiche Eiche Hainbuche Bergahorn Spitzahorn Stammumfang 200 cm 250 cm 237 cm 215cm 184 cm Alter 158 Jahre 197 Jahre 131 Jahre 124 Jahre 106 Jahre
Eigene Kartierung und Darstellung
Zudem steht in dem Gebiet eine Schwarzpappel (keine genetische Überprüfung!) mit einem Stammumfang von 420 cm und einem Alter von ca. 190 Jahren.
Die als ASB ausgewiesene Fläche stellt einen wichtigen Freiraum für den lufthygienischen und klimatischen Ausgleich dar. Eine Bebauung würde das Einfließen der kalten und frischen Luft aus den umgebenden Grünzügen blockieren mit entsprechend negativen Folgen für den Ortskern Gerthe Mitte.
Bestehende Frischluft- und Kältebahnen, westlich des Gerther Ortskerns im Bereich des ASB
Durch Wegfall der oben eingezeichneten Luftleit- und Kältezugbahnen entsprechend der Größe des geplanten ASB, die bisher als lufthygienischer Ausgleichsraum dienen und die die Temperatur im Sommer senken, werden unwiederbringlich die klimatischen Bedingungen in Bochum Gerthe verschlechtert und nach den Grundsätzen 4-2 und 4-3 nicht entsprechend gehandelt.
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Kritischer Klimabereiche in Gerthe 2051
Ausweisung klimakritischer Bereiche in Gerthe und Entwicklungsprognose 2051 (vgl. Klimaanpassungskonzept der Stadt Bochum https://www.bochum.de/klimaanpassung)
Bereits ohne Wegfall des Kältezuges (Grünstreifens), welcher bisher die Innenstadt von Gerthe kühlt, breitet sich der kritische Bereich bis 2051 deutlich aus. Einer Ausweisung dieses Kältezuges als ASB widerspricht daher sowohl den Zielen des Regionalplanes Ruhr als auch den Klimaanpassungszielen der Stadt (Klimaanpassungskonzept).
Eine Blockade des Luftzugs durch Bebauung hätte negative Auswirkungen auf das Klima innerhalb der verdichteten Bebauung im Ortskern Gerthe und auf die Schadstoffbelastung durch den Castroper Hellweg.
(Kuttler, 2010, 230)
Vor einer Entscheidung zum ASB ist unbedingt ein Luftgutachten einzuholen
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E) Mensch,
Gesundheit,
Bevölkerung
LEP
2.3 Siedlungsraum und Freiraum
„Die Siedlungsentwicklung der Gemeinden hat sich innerhalb des Siedlungsraumes bedarfsgerecht, nachhaltig und umweltverträglich zu vollziehen. Der Freiraum ist grundsätzlich zu erhalten und seiner ökologischen, sozialen und wirtschaftlichen Bedeutung entsprechend zu sichern und funktionsgerecht zu entwickeln.“ (S.12)
Regionalplan Ruhr: Grundsatz 1.3 Gelenkte Siedungsentwicklung im abgestuften Siedlungssystem
… [Eine Siedlungsentwicklung, die] „die sozialen und wirtschaftlichen Ansprüche an den Raum mit seinen ökologischen Funktionen in Einklang bringt und zu einer dauerhaften, großräumig ausgewogenen Ordnung mit gleichwertigen Lebensverhältnissen in den Teilräumen führt“.
Gesundheit:
Die körperliche und seelische Gesundheit des Menschen ist maßbeglich von den Strukturen mitbestimmt, in deren Mitte er sein Zuhause definiert. Menschen lassen sich dort nieder, wo sie um Strukturen wissen, die ein gesundes und zufriedenes körperliches und seelisches Wohlbefinden
garantieren können. Sie treffen ihre Entscheidung nicht nur mit Blick auf die vorhandene Infrastruktur, sondern auch anhand der Existenz und Erreichbarkeit umgebender Grünstrukturen; suchen eine Anbindung an ihre natürlichen Lebensgrundlagen und den Bezug zu landwirtschaftlichen
Flächen, um sich ihrer Herkunft zu erinnern und sich nicht zu entfremden.
Die wider besseres Wissen und gegen jegliche Vernunft fortschreitende Inanspruchnahme, Rodung, Bebauung, Versiegelung und somit unwiederbringliche Zerstörung gewachsener natürlicher Lebensraumstrukturen von Pflanze, Mensch und Tier wird deshalb zu einem enormen Stressfaktor für das seelische Erleben, der sich auf alle Körperfunktionen auswirkt. So bedeutet jede Vernichtung natürlicher Flächen immer auch eine Überlebensraumzerstörung des in Symbiose lebenden Menschen.
Der neueste Gesundheitsbericht (vgl. DAK 2018) konstatiert, dass fast jedes vierte Kind in NRW unter Erkrankungen wie Asthma, Neurodermitis oder Heuschnupfen leidet.
Die Wissenschaftler erklären dies mit dem hohen Anteil von Stadtkindern.
Der US-Publizist Richard Louv stellt darüber hinaus bei Kindern ein selteneres Auftreten von Aufmerksamkeitsdefizitsyndromen (ADHS) fest, wenn sie viel Zeit im Grünen verbringen können. Gerade sie benötigen zur gesunden Entwicklung die motorischen Lernanreize natürlicher Strukturen.
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Wer in der Nähe städtischer oder ländlicher Grünflächen lebt, leidet seltener an Atemwegserkrankungen, Allergien, Bluthochdruck, Schwindel und Kopfschmerzen und fühlt sich zudem seelisch besser, ist weniger ängstlich und gestresst und erkrankt auch seltener an psychischen Störungen. (Keninger et.al. 2013; Maas 2018).
Eine Stadt ohne vernetzende und umgebende Grünstrukturen ist somit weder eine ästhetische, noch eine lebenswerte, noch eine im Hinblick auf den körperlichen und seelischen Aspekt gesunde Stadt.
Industrielle Emittenten Bochum/Herne (PRTR), Umweltbundesamt Portal thru.de
Schon heute ist die Belastung der Bewohner im Bochumer Norden aufgrund der Hauptwindrichtung West und der verschiedenen Emittenten sowie diffuser Quellen in den Bereichen Bochum und Herne gemäß Umweltbundesamt (PRTR-Schadstoffverbringungs- und Freisetzungsregister) sehr hoch.
LEP
6.1-1 Flächensparende und bedarfsgerechte Siedlungsentwicklung
„Die Siedlungsentwicklung ist flächensparend und bedarfsgerecht an der Bevölkerungsentwicklung, der Entwicklung der Wirtschaft, den vorhandenen Infrastrukturen sowie den naturräumlichen und kulturlandschaftlichen Entwicklungspotenzialen auszurichten.“ (S.26)
„Vor diesem Hintergrund sollen nach Quantität und Qualität nur solche Infrastrukturen geschaffen werden, welche später auch von einer zurückgehenden Bevölkerung getragen werden können.“ (S. 30)
„Dabei kommt der sachgerechten Ermittlung der quantitativen Flächenbedarfe für die Siedlungsentwicklung eine zentrale Rolle zu.“ (S. 31)
ausgewiesene ASB-Fläche
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LEP 6.1-2 Leitbild „flächensparende Siedlungsentwicklung“
„Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen unterstützt das Ziel der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie, den Flächenverbrauch bis zum Jahr 2020 bundesweit auf 30 Hektar pro Tag zu senken, d.h. für NRW den Flächenverbrauch entsprechend seinem Anteil an der bundesdeutschen Siedlungs- und Verkehrsfläche mindestens auf fünf Hektar pro Tag zu senken. Längerfristig verfolgt sie das Ziel des Netto-Null-Flächenverbrauchs, d.h. die Gebäude- und Freiflächen, Verkehrsflächen und Betriebsflächen sollen in der Flächenbilanz kein Wachstum mehr aufweisen.“ (S. 33)
Regionalplan Ruhr: Grundsatz 1.3 Gelenkte Siedungsentwicklung im abgestuften Siedlungssystem
„Die erstmalige Inanspruchnahme von Freiflächen für Siedlungs- und Verkehrszwecke ist zu vermindern, insbesondere durch die vorrangige Ausschöpfung der Potenziale für die Wiedernutzbarmachung von Flächen, für die Nachverdichtung und für andere Maßnahmen zur Innenentwicklung der Städte und Gemeinden sowie zur Entwicklung vorhandener Verkehrsflächen.“ (§ 2 Abs. 2 Nr. 6 Satz 3)
Bevölkerung:
Das Statistisches Landesamt (IT.NRW), das die amtliche Statistik veröffentlicht, verzeichnet für Bochum eine Bevölkerung von 364.291 Menschen (Stand 06/2018) und prognostiziert bis 2040 einen Bevölkerungsrückgang auf nur noch 345.300 Einwohner
Prognose der Bevölkerungsentwicklung des StaLA NRW (https://www.it.nrw/bevoelkerungsvorausberechnung-329).
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(Verkehrskonzept Anhang, 2018/2019, I)
Die neueste Studie, herausgegeben von der Stadt Bochum, geht sogar von einer negativen Bevölkerungsentwicklung von -5,6% im Zielgebiet aus.
Die Anzahl der Haushalte wird trotz einer Verringerung der Haushaltsgröße von 199.638 auf 182.200 bis 2034 sinken. Die Leerstandsquote wird mit 3,7 als über dem Durchschnitt liegend angezeigt (vgl. ruhrFIS S. 13).
Zunahme der Leerstandsquote in Hiltrop um 10 % (Quelle Stadt Bochum)
ausgewiesene ASB-Fläche
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Im Siedlungsflächenmonitoring des RVR/ruhrFIS wird der Bedarf an zusätzlichen Wohneinheiten (Neubauten) bis 2034 mit 0 für Bochum angegeben.
Dagegen besteht ein qualitativer Wohnungsbedarf von 5.195 WE, d.h. zu sanierende bzw. zu renovierende Altbau WE. (vgl. ruhrFIS, Siedlungsflächenbedarfsberechnung, S. 13)
Der Bedarf an zusätzlicher Siedlungsfläche ist aufgrund dieser Prognose nicht gegeben und widerspricht den Zielen des LEPs.
Fazit
Durch Erhöhung der Luftschadstoffe ist eine erhebliche Beeinträchtigung der Gesundheit der Anwohner gegeben. Der Bedarf an zusätzlicher Siedlungsfläche ist aufgrund der Bevölkerungsprognosen von ruhrFIS, des StaLA NRW und des Verkehrskonzeptes Bochum Nord eindeutig nicht vorhanden.
Gesamtbeur-teilung
Fazit
„Die Planung hat für fast alle Schutzgüter erhebliche nachteilige Auswirkungen. Insgesamt werden die Umweltauswirkungen aufgrund der hohen Wertigkeit für den Biotopverbund und der Freirauminanspruchnahme als erheblich eingeschätzt.“
(RFNP S. 143)
Dies potenziert sich, wenn statt ca. 1ha Versiegelung – wie für die Westumgehung gerechnet – zusätzlich 8 ha Freifläche versiegelt werden.
Die Umwandlung der o.g. genannten Fläche in einen ASB widerspricht nicht nur dem Regionalplan Ruhr, sondern auch den erklärten Zielen des Landes NRW (s. LEP) und denen der Stadt Bochum.
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Literatur
Allgemeines Rundschreiben Straßenbau Nr. 14/2015 des BMVI (StB11/7122.3/4-HBS-1740126)
DAK Gesundheitsreport 2018, in: https://www.dak.de/dak/download/gesundheitsreport-2018-1970840.pdf
Keniger, Lucy E., Gaston, Kevin J., Irvine, Katherine N. and Fuller, Richard A. (2013) What are the benefits of interacting with nature?. International Journal of Environmental Research and Public Health, 10 3: 913-935. doi:10.3390/ijerph10030913
IT.NRW, https://www.it.nrw/bevoelkerungsvorausberechnung-329
Kuttler, W., Urbanes Klima, 70 (2010) Nr. 7/8 – Juli/August, S. 329ff
https://www.researchgate.net/profile/Wilhelm_Kuttler/publication/227194754_The_Urban_Climate_-_Basic_and_Applied_Aspects/links/588cb0a245851567c93e181b/The-Urban-Climate-Basic-and-Applied-Aspects.pdf 11.02.2019
Luftreinhalteplan Ruhrgebiet 2011, Teilplan Ost
https://m.bochum.de/C12571A3001D56CE/vwContentByKey/W28MQ7YM853BOLDDE/$FILE/Fortschreibung_Luftreinhalteplan.pdf
LEP, Landesentwicklungsplan NRW, https://www.wirtschaft.nrw/sites/default/files/asset/document/lep_nrw_14-12-16.pdf
Maas, J. (2018), Active commuting through natural environments is associated with better mental health: Results from the PHENOTYPE project,
Zijlema, W. L., Avila-Palencia, I., Triguero-Mas, M., Gidlow, C., Maas, J., Kruize, H., Andrusaityte, S., Grazuleviciene, R. & Nieuwenhuijsen, M. J., Dec 2018, In: Environment International. 121, Part 1, p. 721-727 7 p
NABU 2017, Wissenschaftler bestätigen dramatisches Insektensterben, in: https://www.nabu.de/news/2017/10/23291.html
Regionalplan Ruhr, RPRuhr, Textteil, Teil B, https://www.metropoleruhr.de/fileadmin/user_upload/metropoleruhr.de/01_PDFs/Regionalverband/Regionalplanung/Download_PDFs/RPRuhr_Erarbeitung/20180827_Textliche_Festlegungen_TeilB_Regionalplan_Ruhr.pdf
RFNP, Regionalflächennutzungsplan, Anlage 2, Steckbrief Umweltprüfung Einzelflächen http://www.staedteregion-ruhr-2030.de/cms/shared/datei_download.php?uid=8e5ae9f3e41480415b7d951001300c8a
ruhrFIS, Siedlungsflächenbedarfsberechnung, RVR Essen, 2016, www.metropoleruhr.de
Stadt Bochum, Klimaanpassungskonzept https://www.bochum.de/klimaanpassung
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Umweltbundesamt Portal www.thru.de
Umweltministerium NRW,
https://www.umwelt.nrw.de/umwelt/umwelt-und-ressourcenschutz/boden-und-flaechen/
Verkehrskonzept Bochum-Nord, Anlage, Stadt Bochum, Dortmund 2018/2019
Versiegelungsstudie, https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=1&cad=rja&uact=8&ved=2ahUKEwjU4rD47bvgAhVQtosKHSr-DnoQFjAAegQICRAB&url=https%3A%2F%2Fwww.gdv.de%2Fde%2Fmedien%2Faktuell%2Fmuenchen-ist-die-am-staerksten-versiegelte-grossstadt-36418&usg=AOvVaw1Yn_upYwIPN0VVw-MZySm5
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